Allgemeine Geschäftsbedingungen
Für alle Leistungen der Reinert Digital Solutions (B2B)
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Reinert Digital Solutions, Vincent Reinert, Münsterstraße 275, 40470 Düsseldorf (nachfolgend „Agentur“) für Verträge mit ihren Auftraggebern.
§ 1 Geltungsbereich
(1) Diese AGB gelten für alle Verträge über Webdesign-, Entwicklungs-, Wartungs- und Beratungsleistungen zwischen der Agentur und Unternehmern i. S. d. § 14 BGB. (2) Entgegenstehende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung. (3) Verbraucher i. S. d. § 13 BGB sind vom Angebot ausgeschlossen.
§ 2 Vertragsschluss
(1) Angebote der Agentur sind freibleibend. (2) Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung (Textform genügt) oder Beginn der Leistungserbringung zustande.
§ 3 Leistungsumfang
(1) Der Leistungsumfang ergibt sich aus dem jeweiligen Angebot bzw. der Projektbeschreibung. (2) Mehraufwände durch nachträgliche Änderungswünsche werden nach Aufwand zum vereinbarten Stundensatz berechnet. (3) Die Agentur darf Unterauftragnehmer einsetzen.
§ 4 Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
(1) Der Auftraggeber stellt alle erforderlichen Inhalte, Zugänge und Freigaben rechtzeitig bereit. (2) Verzögerungen aus verletzten Mitwirkungspflichten verlängern Fristen angemessen; entstehender Mehraufwand ist vergütungspflichtig. (3) Der Auftraggeber sichert zu, dass bereitgestellte Inhalte frei von Rechten Dritter sind, und stellt die Agentur insoweit von Ansprüchen frei.
§ 5 Vergütung und Zahlung
(1) Es gilt die im Angebot vereinbarte Vergütung zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer. (2) Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen ohne Abzug fällig. (3) Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen (§ 288 Abs. 2 BGB). (4) Die Agentur kann angemessene Abschlagszahlungen verlangen.
§ 6 Abnahme
(1) Der Auftraggeber prüft Arbeitsergebnisse unverzüglich und erklärt die Abnahme in Textform. (2) Die Abnahme gilt als erteilt, wenn die Agentur dem Auftraggeber nach Fertigstellung eine Frist von 14 Tagen zur Abnahme gesetzt hat und der Auftraggeber die Abnahme nicht innerhalb dieser Frist unter Angabe mindestens eines Mangels in Textform verweigert (§ 640 Abs. 2 BGB). (3) Nimmt der Auftraggeber das Werk vorbehaltlos produktiv in Betrieb, gilt es als abgenommen, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach Inbetriebnahme wesentliche Mängel in Textform rügt.
§ 7 Nutzungsrechte
(1) Mit vollständiger Zahlung erhält der Auftraggeber die für den Vertragszweck erforderlichen, zeitlich unbeschränkten Nutzungsrechte an den Arbeitsergebnissen. (2) Open-Source-Komponenten unterliegen ihren jeweiligen Lizenzen. (3) Die Agentur darf den Auftraggeber als Referenz nennen, sofern nicht widersprochen wird.
§ 8 Gewährleistung
(1) Es gelten die gesetzlichen Gewährleistungsrechte mit folgender Maßgabe: Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Abnahme. (2) Die Verkürzung nach Absatz 1 gilt nicht für Schadensersatzansprüche nach § 9 Abs. 1 und Abs. 4, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels und bei Übernahme einer Garantie; insoweit gelten die gesetzlichen Fristen. (3) Der Auftraggeber räumt der Agentur zunächst Gelegenheit zur Nacherfüllung ein.
§ 9 Haftung
(1) Die Agentur haftet unbeschränkt für Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit sowie Schäden aus Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit. (2) Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet die Agentur nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten), begrenzt auf den vertragstypisch vorhersehbaren Schaden. (3) Die Haftung für Datenverlust ist auf den Wiederherstellungsaufwand bei ordnungsgemäßer Datensicherung begrenzt. (4) Die Haftung nach ProdHaftG bleibt unberührt.
§ 10 Vertraulichkeit und Datenschutz
(1) Beide Parteien behandeln Geschäftsgeheimnisse der jeweils anderen Partei vertraulich. (2) Soweit die Agentur personenbezogene Daten im Auftrag verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO.
§ 11 Laufzeit von Wartungs- und Betreuungsverträgen
(1) Wartungs-/Betreuungsverträge (inkl. SLA-Pakete) laufen auf unbestimmte Zeit und sind mit einer Frist von 3 Monaten zum Monatsende kündbar, sofern nicht anders vereinbart. (2) Das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
§ 12 Schlussbestimmungen
(1) Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. (2) Gerichtsstand ist der Sitz der Agentur, sofern der Auftraggeber Kaufmann ist. (3) Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam sein, bleibt der Vertrag im Übrigen wirksam.
Stand: Oktober 2026